Zuzahlungsbefreit durchs Jahr

Lassen Sie sich für das Jahr 2022 von Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente befreien.

Voraussetzung dafür: Die Ausgaben müssen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken.

Mit dem Zuzahlungsrechner auf aponet.de können Sie schnell und einfach berechnen, ob Sie die Belastungsgrenze erreichen.

Um die Befreiungsbescheinigung vorab zu erhalten, ist es auch wichtig, dass Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse für das Kalenderjahr 2022 stellen. Dann können Sie die jährlichen Zuzahlungen für 2022 schon vorab entrichten – und haben für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu entrichten.

Zuzahlungsbefreiung für 2022 beantragen

   
Neues Jahr, neue Zuzahlungsbefreiung?
Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Zuzahlung leisten – diese liegt zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament. Allerdings können sich Patienten davon befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) bei sämtlichen Zuzahlungen in der Gesundheitsversorgung erreicht wird.
Man kann das sogar jetzt schon für das ganze Kalenderjahr 2022 tun, aber nur auf Antrag bei der eigenen Krankenkasse. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal APONET können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln und herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Befreiung haben:

Belastungsgrenze im Blick haben

Wer als gesetzlich Krankenversicherte/r ein Medikament vom Arzt verschrieben bekommt, muss in der Apotheke normalerweise eine Zuzahlung an seine gesetzliche Krankenkasse leisten. Erreichen Sie die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, können Sie sich von diesen Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle schon bei einem Prozent des Einkommens.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Belastungsgrenze – und sobald Sie sie erreicht haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Den Zuzahlungsbefreiungsrechner gibt es übrigens ganz praktisch auf APONET.